Sachverständigenbüro Wernicke Das Aufgabengebiet umfasst Prüfungen, die nach § 55, Absatz1, Nr. 17 der Brandenburgischen Bauordnung und nach der Brandenburgischen Sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstungs-Prüfordnung für technische Anlagen und Einrichtungen in baulichen Anlagen erforderlich sind - für das Fachgebiet sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen - darunter
- Brandmeldeanlagen - Natürliche Rauchabzugsanlagen - CO-Warnanlagen - Sicherheitsbeleuchtung - Sicherheitsstromversorgungsanlagen |